Polizeibericht: Tierquäler klebt Vögel fest

Ekelig. Einfach nur ekelig, was in dieser Polizeipressemitteilung der Polizei Bremerhaven von gerade eben (und das ist die ungekürzte Originalversion) steht:

Mit Klebstoff hat ein Mann heimische Singvögel gefangen, die über die Wintermonate von hier aus nicht in den Süden ziehen. Dazu gehören z.B. Fink, Buchfink, Drosseln, Spatzen und Meisen. Ein Anwohner alarmierte die Polizei am Wochenende, als er zufällig das Treiben auf dem Nachbargrundstück in Lehe sah. Vögel klebten an Ästen, die an einem Sonnenschirmständer befestigt waren. Einen verletzten Vogel konnte der Nachbar befreien. Ein Mann, der ursprünglich von der iberischen Halbinsel stammt, hatte die Fallen aufgestellt. Dazu befestigte der 43Jährige kleine Käfige an einer Hauswand, die mit sogenannten Lockvögeln besetzt waren. Die in der Nähe befindlichen Äste wurden mit einem Spezialkleber bestrichen, vom dem sich dort landende Vögel nicht selbst wieder befreien konnten. Den eingesetzten Beamten gegenüber wollte der Mann die Sache verharmlosen. Doch in einem Anbau des Hauses an der Stresemannstraße fanden die Ermittler über 50 verschiedene, heimische Singvögel, Kanarienvögel und auch eine Ente in einem abgedunkeltem Raum. Daneben lagen ein Hammer, Messer und ein Grill. Der Amtsveterinär wurde informiert und stellte die Vögel sicher. Es liegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Naturschutzgesetz und Jagdwilderei vor.

Wie krank muss man eigentlich im Kopf sein, um auf eine solche Idee zu kommen?

Die Strafe allein für Jagdwilderei ist hier zu lesen:

§ 292 StGB
Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.

Das hier ist doch wohl ein besonders schwerer Fall, oder?

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2 Antworten zu Polizeibericht: Tierquäler klebt Vögel fest

  1. regido schreibt:

    ich hoffe doch sehr dieser typ kommt jetzt erst mal ne weile in den knast!

  2. Nishi schreibt:

    Denn Bastard müßte man mit denn Eiern an die Klobrille kleben!!!

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